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Ukraine-Hilfe: alle wichtigen Infos für Geflüchtete und Helfer

Die Situation in der Ukraine hat uns alle schockiert. Wir sind dankbar, dass es auch viele helfende Hände unter unseren Kunden gibt. Damit Sie sich keine Gedanken um Ihre Versicherung machen müssen, haben wir den Versicherungsschutz angepasst und das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Ihre Hilfsbereitschaft bewegt uns

Durch die Ereignisse in der Ukraine müssen viele Menschen ihre Heimat verlassen und in eine ungewisse Zukunft fliehen. Viele von ihnen kommen mittlerweile auch in Deutschland an, wo sich eine große Hilfsbereitschaft zeigt: unendliche Sachspenden, spontane Sammelunterkünfte und private Haushalte als vorübergehendes Zuhause.

Wichtige Infos für helfende Kunden

Überall wird angepackt und auch die DEVK möchte helfen und unterstützt Kunden, die Geflüchtete offen aufnehmen. Deshalb hat die DEVK Ihren Versicherungsschutz kostenfrei angepasst, damit Sie sich keine Gedanken machen müssen und Geflüchtete schnellstmöglich abgesichert sind. Allgemein gilt: In der Privathaftpflicht-, der Wohngebäude- und der Hausratversicherung sind Menschen aus der Ukraine, die von DEVK-Kunden aufgenommen wurden, automatisch mitversichert. Weitere Details folgen im Überblick.

Gebäudeversicherung

  • Sobald Sie ein privates Einfamilienhaus oder eine Wohnung im privaten Mehrfamilienhaus an ukrainische Bürger vermieten oder die Unterkunft sogar kostenfrei zur Verfügung stellen, sind keine Änderungen an entsprechenden Versicherungsverträgen notwendig. Ihr Schutz ist auch in diesem Fall weiterhin gültig.
  • Für neue Gebäude gelten die gleichen und allgemein gültigen Annahmerichtlinien, wie für alle anderen Wohngebäude auch. Es können weiterhin keine Wohnheime versichert werden.

Hausratversicherung

  • Sobald Sie Geflüchtete bei sich zuhause aufnehmen, ist deren Hausrat im Rahmen Ihres bestehenden Hausratvertrags mitversichert. In diesem Fall müssen Sie sich auch keine Gedanken darüber machen, dass Sie durch die aktuelle Situation plötzlich unterversichert sind.
  • Für die DEVK gibt es keinen Unterschied zwischen der Aufnahme eines Geflüchteten und einer Vermietung bzw. Aufnahme eines Partners in den eigenen Haushalt (z. B. Au-Pair, Pflegekraft). Sie gehören gleichermaßen zum Haushalt dazu, weshalb sich Ihr Schutz auch auf sie erweitert.

Haftpflichtversicherung

Geflüchtete, die Sie bei sich aufnehmen, sind automatisch über Ihre private Haftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt auch, wenn Sie eine Single-Haftpflichtversicherung besitzen. Geflüchtete sind somit beitragsfrei mitversichert und erhalten den vollen Schutz. Die DEVK macht dabei keinen Unterschied zwischen Geflüchteten und Familienangehörigen, die mit im Haushalt leben. Dementsprechend sind Schäden ausgeschlossen, die Personen untereinander verursachen (Eigenschäden).

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie einen ukrainischen Geflüchteten bei sich zuhause aufnehmen, können Sie unsere telefonische Rechtsberatung auch für ihn in Anspruch nehmen. Sie erreichen diese unter folgender Telefonnummer: 0221 757-1996.

Gültigkeit der Erweiterungen

Die genannten Erweiterungen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2024.